Neuseeland liegt nicht nur geografisch in unmittelbarer Nähe zu Australien, auch der Gründungsprozess einer neuseeländischen Gesellschaft ist dem in Australien sehr ähnlich.
Zunächst muss ein Firmenname beantragt und genehmigt werden. Anschließend wird ein neuseeländischer Direktor benötigt, der gemeinsam mit Ihnen als ausländischem Direktor die Gesellschaft führt.
Der neuseeländische Direktor stellt seine Adresse für das Unternehmen zur Verfügung. Hierfür wird bei der Gründung in der Regel eine Gebühr von mehreren tausend Euro erhoben.
Wir arbeiten seit Langem mit einem Partner in Auckland zusammen. Daher können wir Ihnen einen Registered Office Service mit lokalem Direktor zu unschlagbaren Konditionen als jährliche Pauschale anbieten.
Die Gesellschaft wird vollständig online gegründet.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Gründungsprozess innerhalb von 2–3 Tagen abgeschlossen werden.
Ohne dass zusätzliche Anträge gestellt werden müssen, erlaubt Ihnen die Gründung einer neuseeländischen Gesellschaft, ein Bankgeschäft zu betreiben. Die einzige Bedingung besteht darin, dass sich Ihre Dienstleistungen nicht an in Neuseeland ansässige Personen richten dürfen.
Solange Ihre Gesellschaft ihre Dienstleistungen international anbietet, ist es Ihnen rechtlich erlaubt, z. B. Kredite zu vergeben, Einlagen anzunehmen oder Anleihen zu begeben.
Eine Einschränkung besteht darin, dass Sie das Wort „Bank“ nicht im Firmennamen verwenden dürfen.
Dennoch ist es Ihnen gesetzlich gestattet, gewöhnliche Bankgeschäfte durchzuführen.







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