Rechtssichere Abwicklung beim Verkauf von GmbH’s mit Verbindlichkeiten

Sie möchten Ihre GmbH verkaufen und als Geschäftsführer ausscheiden?

Durch die notarielle Übertragung Ihrer Geschäftsanteile gehen alle Aktiven und Passiven (Rechte & Pflichten) gesetzlich auf den neuen Gesellschafter über. Durch die Abberufung als Geschäftsführer und die Neubestellung erfolgt der organsschaftliche Austausch der Vertretungsberechtigung für die GmbH.

Das heisst ab diesem Zeitpunkt haftet der neue Geschäftsführer.

Sie möchten Ihre GmbH ins Ausland verlegen und dort kurzfristig liquidieren?

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Die EU Richtlinie wurde mittlerweile in nationales Recht umgesetzt und im Umwandlungsgesetz gesetzlich geregelt. Sie erlaubt nunmehr die längst versprochene EU-weite (identitätswahrende) Sitzverlegung einer deutschen GmbH in sämtliche EU-Staaten.

Das eröffnet auch die Möglichkeit einer kurzfristigen Liquidation einer GmbH im Ausland.

Sie möchten Ihre GmbH aus dem Handelsregister löschen lassen?

Der europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Möglichkeiten für die liquidationslose Löschung einer Kapitalgesellschaft im Wegzugsstaat erheblich erweitert.

Eine Kapitalgesellschaft kann ihren Satzungssitz innerhalb der EU verlegen und die ursprüngliche Gesellschaft im Ursprungsstaat löschen lassen, ohne eine Liquidation durchlaufen zu müssen.

Grenzüberschreitende Verschmelzung (Cross-Border Merger)

Diese Methode erlaubt es, eine bestehende deutsche GmbH mit einer niederländischen BV zu verschmelzen, wobei die niederländische Gesellschaft (BV) die Rechtsnachfolge übernimmt und das liberale WHOA-Verfahren in Anspruch nehmen kann.

Im Ergebnis führt die Verschmelzung zur Löschung der GmbH aus dem deutschen Handelsregister.

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