Neu-Seeland

Die Gründung einer neuseeländischen Gesellschaft ist unter anderem deshalb nicht ganz einfach zu bewerkstelligen weil Sie über einen lokalen und einen internationalen Geschäftsführer verfügen müssen.

Wir stellen Ihnen beide Optionen einzeln oder zusammen zur Verfügung.

Bei Gründung einer neuseeländischen Finanz-Gesellschaft darf diese weltweit Bankgeschäfte ausüben, sofern Sie keine Angebote für Einwohner von Neu-Seeland machen.

Die Tatsache dass die neuseeländischen Behörden diese Geschäfte erlauben sollte Sie aber nicht davor schützen, dass Sie dort wo Sie dann auftreten und Ihre Angebote unterbreiten Kontakt und eine Genehmigung zur lokalen Finanzaufsicht herstellen sollten.

Wenn Sie vorhaben in Deutschland tätig zu werden dann empfehlen wir einen direkten Kontakt zum BAFIN.

Nach oben scrollen