Die Gründung einer englischen PLC ist ein wenig kompliziert und sollte nur dann erfolgen wenn Sie sich dahingehend im Klaren sind dass alle Schritte und Geldausgaben dokumentiert und dann von einem Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden.
Auch die Gründung selbst unterscheidet sich von der einer LTD by Shares oder Guarantee deutlich. So benötigen Sie nicht nur mindestens zwei Direktoren sondern außerdem einen zertifizierten Secretary.
Das Aktienkapital muss in bar zur Verfügung stehen und sofort auf das zu eröffnende Firmenkonto eingezahlt werden.
Inbegriffen in diesem Preis ist die Erst- und Folgeberatung.
Wir stellen als kostenpflichtige Zusatz-Option entsprechende Organe zur Verfügung, die Sie für die Gründung und den Betrieb der Gesellschaft benötigen.
Sofern Sie als Nicht-Engländer als Direktor ein englisches Bankkonto eröffnen wollen kann es zu Problemen in der Form kommen, dass die englische Bank mit Hilfe von englischen Verbrauchesrechnungen einen englischen Wohnsitz nachgewiesen haben möchte.
Der hier genannte Preis ist als “ab” zu verstehen und kann sich bei entsprechend komplexen Optionen (wie beispielsweise einer Anbindung an eine ausländische Gesellschaft oder einen ausländischen Trust) schnell ändern.







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