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Irische LTD (Limited Company)

£238.00

Auftrag zur Reservierung des zukünftigen Firmennamens
Adressen-Optionen
Treuhand-Optionen
Komplett treuhänderische Irland-Gründung
Artikelnummer: 00140 Kategorien: , ,

Unternehmen wie Google hatten einen klaren Grund, ihren europäischen Hauptsitz in Dublin, Irland zu errichten. In Irland profitiert man nicht nur von einer besonders unternehmensfreundlichen Steuerstruktur, sondern auch von allgemeinen Rahmenbedingungen, die in Europa oder weltweit ihresgleichen suchen.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Paket, das Sie bei Bedarf um zusätzliche Optionen erweitern können.

Trotz des unternehmensfreundlichen Umfelds ist die Gründung einer irischen Gesellschaft komplexer als beispielsweise die einer englischen Gesellschaft.

In Irland muss ein Firmenname zunächst reserviert werden, bevor die Eintragung erfolgen kann. Erst wenn dieser Name genehmigt wurde, kann die eigentliche Gesellschaftsgründung durchgeführt werden.

Offenbar zur Vermeidung von Falscheintragungen hat das irische Handelsregister („Companies Registration Office“, CRO) seit Ende Juni 2023 die Vorlage eines sogenannten VIF-Formulars vorgeschrieben. Der künftige Direktor muss an Eides statt versichern, dass seine Angaben korrekt sind. Diese Erklärung muss zudem von einem lokal ansässigen Notar beglaubigt werden. Erst nach Einreichung dieses Dokuments beim irischen CRO wird eine entsprechende Identifikationsnummer erteilt, mit der man offiziell als Direktor registriert werden kann.

Falls Sie für die Gründung Ihrer neuen irischen Gesellschaft einen eigenen Direktor benennen möchten, finden Sie das entsprechende VIF-Formular in der Bestätigungs-E-Mail zu Ihrer Bestellung.

Die Gebühr, die an das Companies Registration Office zu entrichten ist, ist bereits in unserem Angebot enthalten. Nach Eingang Ihrer Bestellung reservieren wir zunächst den gewünschten Firmennamen. Sobald die Genehmigungsurkunde vorliegt, übernehmen wir die Gründung der Gesellschaft für Sie.

Während die Eintragung früher etwa 2–3 Wochen in Anspruch nahm, ist sie durch moderne Online-Verfahren inzwischen innerhalb weniger Tage möglich.

Wie bei der britischen Limited kann auch die irische Limited vollständig online verwaltet werden.

Seit Einführung der VIF-Pflicht ist zusätzlich eine Registrierung bei einer weiteren irischen Behörde, dem sogenannten „RBO“ (Register of Beneficial Ownership), erforderlich.

Diese Behörde erfüllt eine ähnliche Funktion wie das deutsche Transparenzregister. Erst nach Eintragung beim RBO und Vergabe einer entsprechenden Nummer kann die Gründung einer irischen Gesellschaft durchgeführt werden.

Sie werden zudem feststellen, dass eine RBO-Nummer für die Eröffnung eines Bankkontos bei einer irischen Bank zwingend erforderlich ist.

Auch wenn dies auf den ersten Blick verwirrend erscheinen mag, ist es Teil einer umfassenderen Reaktion der europäischen Behörden auf moderne Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche – und daher unumgänglich.

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